Infos

Ruhezeiten

Die Ruhezeiten sind:

  • Sonn- und Feiertage (Sonntagsruhe)
  • an Werktagen die Zeiten von 13:00 bis 15:00 Uhr (Mittagsruhe), 20:00 bis 7:00 Uhr (Nachtruhe)

Während dieser Ruhezeiten sind Arbeiten im Freien mit Geräten und Maschinen nach dem Anhang der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung -(wie Rasenmäher, Heckenscheren, Vertikutierer, Schredder/Zerkleinerer, etc.) sowie mit sonstigen motorbetriebenen Handwerks- und Gartengeräten (z. B. Sägen, Schleifmaschinen u.a.) verboten.

Neben dem o. g. Verbot ist zusätzlich in den Zeiten von 07:00 bis 09:00 Uhr sowie von 17:00 bis 20:00 Uhr der Betrieb von (Freischneidern,Laubbläsern,Laubsammlern,Grastrimmern/Graskantenschneidern) verboten.

Zeitpunkt des Heckenschnitts

Geschnitten werden darf vom 01.10 bis zum 28/29.02

Am besten bei frostfreiem sonnigen Wetter und nicht unter -5 °C.

Es ist verboten Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen.

Vor dem Schnitt ist die Hecke zu kontrollieren, ob sie als Brut-und Lebensraum (Nester) von wild- lebende Tiere genutzt wird. In diesen Fällen ist der Schnitt zeitlich zu verschieben.